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   ArbG Koblenz, 01.02.2017 - 4 Ca 1983/16   

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https://dejure.org/2017,56154
ArbG Koblenz, 01.02.2017 - 4 Ca 1983/16 (https://dejure.org/2017,56154)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 01.02.2017 - 4 Ca 1983/16 (https://dejure.org/2017,56154)
ArbG Koblenz, Entscheidung vom 01. Februar 2017 - 4 Ca 1983/16 (https://dejure.org/2017,56154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Rheinland-Pfalz

    § 242 BGB, § 130 Nr 3 ZPO, § 130 Nr 4 ZPO, § 612 Abs 1 BGB
    Vertragsänderung durch Schweigen im Rechtsverkehr - Verwirkung - Überstundenvergütung - Schätzung des Umfangs der geleisteten Überstunden

  • ra.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BAG, 10.04.2013 - 5 AZR 122/12

    Überstundenvergütung - Anordnung, Billigung und Duldung von Über-stunden

    Auszug aus ArbG Koblenz, 01.02.2017 - 4 Ca 1983/16
    Anwendungsfall der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Darlegungslast (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12) und zur Schätzung des Umfangs geleisteter Überstunden (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13).

    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat, und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9; BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27 ff.).

    Dabei begründet allein die Anwesenheit des Arbeitnehmers im Betrieb oder an einem Arbeitsort außerhalb des Betriebs keine Vermutung dafür, Überstunden seien zur Erbringung der geschuldeten Arbeit notwendig gewesen (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 16 f.).

    Dazu muss der Arbeitnehmer darlegen, wer wann auf welche Weise zu erkennen gegeben habe, mit der Leistung welcher Überstunden einverstanden zu sein (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 19).

    Erst wenn der Arbeitnehmer seine Aufzeichnungen hinsichtlich der Arbeitsleistung konkretisiert und mit einem Hinweis auf eine Überstundenleistung verbindet, ist von einer Duldung durch den Arbeitgeber auszugehen, wenn dieser dem Hinweis nicht nachgeht und gegen nicht gewollte Überstunden auch nicht einschreitet (vgl. BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 21 f.; Müller-Wenner AuR 2015, 4, 6).

  • BAG, 25.03.2015 - 5 AZR 602/13

    Umfang der Arbeitszeit - "Überstundenschätzung"

    Auszug aus ArbG Koblenz, 01.02.2017 - 4 Ca 1983/16
    Anwendungsfall der höchstrichterlichen Rechtsprechung zur Darlegungslast (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12) und zur Schätzung des Umfangs geleisteter Überstunden (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13).

    Danach darf das Gericht den Umfang geleisteter Überstunden nach § 287 Abs. 2 iVm. Abs. 1 Satz 1 und Satz 2 ZPO schätzen, wenn feststeht (§ 286 ZPO), dass Überstunden auf Veranlassung des Arbeitsgebers geleistet worden sind und der Arbeitnehmer seiner Darlegungs- oder Beweislast für jede einzelne Überstunde nicht in jeder Hinsicht genügen kann (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 18).

    Jedenfalls ist es nicht gerechtfertigt, dem aufgrund des vom Arbeitgeber zugewiesenen Umfangs der Arbeit im Grundsatz berechtigten Arbeitnehmer jede Überstundenvergütung zu versagen (BAG 25. März 2015 - 5 AZR 602/13 - Rn. 19 ff.).

  • BAG, 16.05.2012 - 5 AZR 347/11

    Darlegungs- und Beweislast im Überstundenprozess

    Auszug aus ArbG Koblenz, 01.02.2017 - 4 Ca 1983/16
    Auf diesen Vortrag muss der Arbeitgeber im Rahmen einer abgestuften Darlegungslast substantiiert erwidern und im Einzelnen vortragen, welche Arbeiten er dem Arbeitnehmer zugewiesen hat, und an welchen Tagen der Arbeitnehmer von wann bis wann diesen Weisungen - nicht - nachgekommen ist (BAG 10. April 2013 - 5 AZR 122/12 - Rn. 9; BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 27 ff.).

    Zwar hat das BAG darauf hingewiesen, dass das Gericht nicht verpflichtet ist, sich den mutmaßlichen Sachvortrag der Parteien aus den Anlagen zusammenzusuchen (vgl. BAG 16. Mai 2012 - 5 AZR 347/11 - Rn. 29).

  • BAG, 16.09.2008 - 9 AZR 791/07

    Benachteiligung einer schwerbehinderten Bewerberin

    Auszug aus ArbG Koblenz, 01.02.2017 - 4 Ca 1983/16
    Die Verzinsungspflicht für Prozesszinsen beginnt nach §§ 291, 187 Abs. 1 BGB mit dem Folgetag der Rechtshängigkeit (vgl. BAG 16. September 2008 - 9 AZR 791/07 - Rn. 64 mwN, BAGE 127, 367).
  • BAG, 22.02.2012 - 5 AZR 765/10

    Vereinbarung einer pauschalen Abgeltung von Mehrarbeitsvergütung im

    Auszug aus ArbG Koblenz, 01.02.2017 - 4 Ca 1983/16
    Denn das LAG Hamburg geht zwar von zutreffenden Grundsätzen zur Verwirkung aus, vermischt dann aber das Umstandsmoment der Verwirkung mit dem Problem der fehlenden Vergütungserwartung iSd. § 612 Abs. 1 BGB (vgl. LAG Hamburg aaO zu I 2 der Gründe; zur Vergütungserwartung iSd. § 612 Abs. 1 BGB: BAG 22. Februar 2012 - 5 AZR 765/10 - Rn. 20 ff.).
  • LAG Hamburg, 08.01.2008 - 2 Sa 70/07
    Auszug aus ArbG Koblenz, 01.02.2017 - 4 Ca 1983/16
    47 Auch die von der Beklagten zitierte Entscheidung des LAG Hamburg (8. Januar 2008 - 2 Sa 70/07 - juris) überzeugt nicht.
  • LAG Berlin-Brandenburg, 03.06.2010 - 15 Sa 166/10

    Zur Darlegungs- und Beweislast und Verwirkung bei einer Klage auf

    Auszug aus ArbG Koblenz, 01.02.2017 - 4 Ca 1983/16
    Verwirkt ist ein Anspruch deshalb erst, wenn der Gläubiger sein Recht nicht geltend macht und - ihm zurechenbare - Umstände eingetreten sind, die beim Schuldner die berechtigte Erwartung wecken, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (zu weitgehend deshalb LAG Köln 29. Oktober 1999 - 11 Sa 658/99 - juris [widerspruchslose Hinnahme von Lohnabrechnungen soll zur Verwirkung von Überstundenvergütungsansprüchen führen]; zutreffend vielmehr: LAG Berlin-Brandenburg 3. Juni 2010 - 15 Sa 166/10 - zu B I 2 der Gründe, juris [Verwirkung nicht schon durch mehrjähriges Nicht-Geltendmachen eines Anspruchs]).
  • BGH, 04.02.2010 - IX ZR 18/09

    Vereinbarung eines die gesetzlichen Gebühren überschreitenden

    Auszug aus ArbG Koblenz, 01.02.2017 - 4 Ca 1983/16
    Die Bezugnahme auf Anlagen begegnet keinen Bedenken, soweit die dortige Darstellung aus sich heraus verständlich ist (Zöller 31. Aufl. ZPO § 253 Rn. 12a; vgl. auch BGH 4. Februar 2010 - IX ZR 18/09 - Rn. 80 mwN).
  • LAG Köln, 29.10.1999 - 11 Sa 658/99

    Überstunden; Substantiierung; Auskunft; Verwirkung

    Auszug aus ArbG Koblenz, 01.02.2017 - 4 Ca 1983/16
    Verwirkt ist ein Anspruch deshalb erst, wenn der Gläubiger sein Recht nicht geltend macht und - ihm zurechenbare - Umstände eingetreten sind, die beim Schuldner die berechtigte Erwartung wecken, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (zu weitgehend deshalb LAG Köln 29. Oktober 1999 - 11 Sa 658/99 - juris [widerspruchslose Hinnahme von Lohnabrechnungen soll zur Verwirkung von Überstundenvergütungsansprüchen führen]; zutreffend vielmehr: LAG Berlin-Brandenburg 3. Juni 2010 - 15 Sa 166/10 - zu B I 2 der Gründe, juris [Verwirkung nicht schon durch mehrjähriges Nicht-Geltendmachen eines Anspruchs]).
  • BAG, 25.04.2001 - 5 AZR 497/99

    Verwirkung

    Auszug aus ArbG Koblenz, 01.02.2017 - 4 Ca 1983/16
    Der Berechtigte muss unter Umständen untätig gewesen sein, die den Eindruck erwecken konnten, dass er sein Recht nicht mehr geltend machen wolle, so dass sich der Verpflichtete darauf einstellen konnte, nicht mehr in Anspruch genommen zu werden (BAG 25. April 2001 - 5 AZR 497/99 - zu I 1 d der Gründe).
  • BAG, 01.08.2001 - 4 AZR 129/00

    Vertragsänderung durch konkludentes Verhalten

  • BAG, 17.04.2013 - 10 AZR 281/12

    Jahressonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt - Unklarheitenregel

  • BAG, 14.09.2011 - 10 AZR 526/10

    Sonderzahlung - Freiwilligkeitsvorbehalt

  • BAG, 17.07.1965 - 3 AZR 302/64

    Leitender Angestellter - Öffentlicher Dienst - Unterzeichnung amtlichen

  • BAG, 22.12.1970 - 3 AZR 52/70

    Gleichheit bei Tantiemen

  • LAG Rheinland-Pfalz, 14.09.2017 - 2 Sa 81/17

    Überstundenvergütung - Darlegungslast - Schätzung - 13. Monatsgehalt

    Die Berufung des Klägers und die Anschlussberufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 01.02.2017 - 4 Ca 1983/16 - werden zurückgewiesen.

    Wegen des wechselseitigen Vorbringens der Parteien erster Instanz wird auf den Tatbestand des Urteils des Arbeitsgerichts Koblenz vom 01. Februar 2017 - 4 Ca 1983/16 - und ergänzend auf die erstinstanzlich eingereichten Schriftsätze nebst Anlagen Bezug genommen.

    Mit Urteil vom 01. Februar 2017 - 4 Ca 1983/16 - hat das Arbeitsgericht der Klage in Bezug auf die mit dem Klageantrag zu 1. geforderte Zahlung des 13. Monatsgehalts für die Jahre 2013 bis 2015 in Höhe von 14.654,00 EUR brutto nebst Zinsen stattgegeben und sie im Übrigen hinsichtlich der mit dem Antrag zu 2. beanspruchten Überstundenvergütung abgewiesen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 01. Februar 2017 - 4 Ca 1983/16 - abzuändern, soweit es die Klage abgewiesen hat, und die Beklagte zu verurteilen, an ihn weitere 37.282,63 EUR brutto nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz ab Klagezustellung zu zahlen.

    das Urteil des Arbeitsgerichts Koblenz vom 01. Februar 2017 - 4 Ca 1983/16 - abzuändern, soweit es der Klage stattgegeben hat, und die Klage insgesamt abzuweisen.

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